Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach dem BSI-Gesetz (BSIG) die Aufgabe, Zertifizierungen informationstechnischer Produkte oder Komponenten sowie informationstechnischer Systeme durchzuführen. Um diese Aufgaben zu erfüllen, betreibt das BSI u. a. Produktzertifizierungsprogramme sowie dieses Produktzertifizierungssystem für Technische Richtlinien.
Das Verfahren der Zertifizierung wird nach der „Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSIZertV), dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie den Vorgaben des Produktzertifizierungssystems und der -programme für Technische Richtlinien (TR) durchgeführt.
In diesem Zertifizierungssystem sind die einheitlichen Regeln, das Verfahren sowie das Management für die Durchführungen von Produktzertifizierungen nach Technischen Richtlinien des BSI festgelegt.
Revision:
- Konkretisierungen in Kap. 3.1.2 „Änderung eines Antrags“
- Ergänzung in Kap. 4.3 „Unabhängigkeit & Unparteilichkeit“ zum Mechanismus zur Sicherstellung der Unparteilichkeit