In dieser Verfahrensbeschreibung [VB-Prüfstellen] werden der Nutzen für die antragstellende Organisation, das Verfahren zur Anerkennung von Prüfstellen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sowie Obliegenheiten dargestellt. Sie ist Entscheidungshilfe, wenn die Absicht besteht, einen Antrag zu stellen und richtet sich an Organisationen, die sich formal als Prüfstelle anerkennen lassen möchten.
Neuausgabe der VB-Prüfstellen 5.0 aus der VB-Stellen
- Reduzierung der VB-Stellen auf VB-Prüfstellen (ohne Sicherheitsdienstleister, mit Ausnahme von DigBOS- und Lauschabwehr-Stellen)
- Prüfer/Evaluatoren dürfen grundsätzlich nicht zeitgleich für mehrere Stellen tätig sein, um eine klare Arbeitsplatzzuordnung und die Unparteilichkeit sicherzustellen
- Bei Erstanträgen ist der original unterschriebene Antrag postalisch ans BSI zu übermitteln. Bei Reanerkennungen reicht eine digitale Unterschrift
- Die Anerkennung von ITSEC-Laboren entfällt
- Bei den Fristen wird klar zum Ausdruck gebracht, dass nach 2 Begutachtungszyklen/Prüfungen der Antrag abgelehnt wird
- Mentorenkonzept der Evaluatoren/Prüfer wird näher erläutert